Mach ma lauda vs. Nachbarn

Foto: Roozbeh Rokni/flickr unter CC-Lizenz by-nc-nd
Kommt er, der gesetzliche Der-Franzplace-darf-ein bisschen-lauter-Gucken-Ausnahme-Erlass, oder kommt er nicht? Zur Erinnerung: 2006, 2008 und 2010 gab es jeweils für die Zeit des Turniers eine vom Land abgesegnete und von der Stadt Köln umgesetzte offizielle Ausnahmeregel, die Open-Air-Public Viewing-Veranstaltungen bis 1 Uhr Nachts erlaubte – normalerweise muss um 22 Uhr Ruhe herrschen, dem Schlaf der Nachbarn zuliebe. Eine Googelei ergab bislang nichts, wohl aber ein Anruf im LANUV NRW. Demnach werden die Kommunen in den kommenden Tagen vom Ministerium „darüber informiert, dass allen Menschen die Möglichkeit gegeben werden soll, zusammen zu feiern und Gemeinschaft zu erleben“. Konkret und weniger verschwurbelt heißt das: Auch dieses Mal wird uns keine Anzeige wegen Ruhestörung drohen, wenn der Franzplace jubelt, weil Robben nach 22 Uhr mal wieder nen Elfmeter verschießt.